Liechtensteins Stiftungsmodell: Mehr Schutz für Ihr Vermögen
Die Gentlemen aus Hannover gestatten sich, Ihnen heute eine Betrachtung über ein Thema von außerordentlicher Bedeutung darzulegen: die Stiftung in Liechtenstein. Während viele Vermögensinhaber mit den üblichen Strukturen in Deutschland vertraut sind, eröffnet das Fürstentum Liechtenstein eine Welt des Vermögensschutzes, die in ihrer Robustheit und Flexibilität ihresgleichen sucht.
Das liechtensteinische Stiftungsrecht: Eine historisch gewachsene Sicherheitsarchitektur
Seit dem Jahre 1926 verfügt Liechtenstein über ein eigenständiges Stiftungsrecht, das im Personen- und Gesellschaftsrecht verankert ist. Diese lange Tradition hat ein Regelwerk geschaffen, welches sich durch außerordentliche Stabilität und Verlässlichkeit auszeichnet. Anders als viele vermuten mögen, dient eine Stiftung Liechtenstein nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken – vielmehr kann sie als privates Vermögensschutzinstrument gestaltet werden.
Das Besondere an diesem Rechtsinstitut liegt in seiner Eigenschaft als selbständige Rechtspersönlichkeit. Das eingebrachte Vermögen gehört fortan der Stiftung selbst und nicht mehr dem Stifter. Diese Trennung bildet das Fundament für einen Schutz, der weit über das hinausgeht, was deutsche Strukturen zu bieten vermögen.
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Der fundamentale Unterschied: Deutsche versus liechtensteinische Stiftungen
Wir erlauben uns, die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Jurisdiktionen zu beleuchten. In Deutschland unterliegen Stiftungen der strengen Aufsicht der Stiftungsbehörden der Bundesländer. Eine Privatnützigkeit ist zwar möglich, jedoch mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden. Die deutschen Behörden prüfen eingehend Satzung, Zweck und Vermögensverwendung.
In Liechtenstein hingegen genießen Stiftungen eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit. Privatnützige Stiftungen sind nicht nur zulässig, sondern bilden sogar den Regelfall. Die Aufsicht beschränkt sich auf die Einhaltung grundlegender Rechtsvorschriften, ohne dass eine ständige behördliche Kontrolle über die täglichen Geschäfte erfolgt.
Staatlicher Zugriff: Ein entscheidender Faktor
Besonders bedeutsam erscheint uns der Aspekt des staatlichen Zugriffs. In Deutschland können Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen auf das Stiftungsvermögen zugreifen, insbesondere wenn die Stiftung als Instrument zur Gläubigerbenachteiligung eingesetzt wurde. Auch im Erbfall oder bei Scheidungen kann deutsches Recht Ansprüche gegen Stiftungsvermögen ermöglichen.
Das liechtensteinische Recht hingegen gewährt einen wesentlich robusteren Schutz. Nach Ablauf bestimmter Fristen – in der Regel zwei bis vier Jahre nach Vermögenseinbringung – ist das Stiftungsvermögen selbst vor Gläubigern des Stifters geschützt. Dies gilt selbst dann, wenn zum Zeitpunkt der Einbringung bereits Verbindlichkeiten bestanden, sofern keine vorsätzliche Gläubigerschädigung vorlag.
Diskretion und Vertraulichkeit
Ein weiterer Aspekt von erheblicher Bedeutung betrifft die Vertraulichkeit. Während deutsche Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden und viele Informationen öffentlich zugänglich sind, bietet Liechtenstein ein deutlich höheres Maß an Diskretion. Die Namen der Begünstigten müssen nicht öffentlich gemacht werden, und selbst der Stifter kann anonym bleiben.
- Keine Veröffentlichungspflicht der Begünstigten im öffentlichen Register
- Möglichkeit der Anonymität des Stifters durch Treuhänder
- Schutz vor unerwünschter Publizität und Nachstellungen
- Vertrauliche Behandlung der Vermögensverhältnisse durch liechtensteinische Behörden
- Keine automatische Meldung an ausländische Steuerbehörden ohne rechtliche Grundlage
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Flexibilität in der Gestaltung: Ein unterschätzter Vorteil
Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten, die in Deutschland kaum vorstellbar sind. Der Stifter kann sich weitreichende Rechte vorbehalten, etwa das Recht auf Änderung der Statuten, die Ernennung und Abberufung von Stiftungsratsmitgliedern oder sogar den Widerruf der Stiftung.
In Deutschland würde eine solche Einflussnahme die steuerliche Anerkennung gefährden und möglicherweise zur rechtlichen Unwirksamkeit führen. Das liechtensteinische Recht hingegen akzeptiert diese Vorbehaltsrechte ausdrücklich, solange die Stiftung ihre rechtliche Selbständigkeit behält.
Vermögensschutz über Generationen
Besonders für Familien, die ihr Vermögen über mehrere Generationen hinweg schützen möchten, bietet die Stiftung Liechtenstein unschätzbare Vorteile. Sie kann so strukturiert werden, dass sie faktisch unbegrenzt besteht und dabei flexibel auf veränderte Familienverhältnisse reagiert. Nachfolgestreitigkeiten, wie sie bei Erbschaften häufig auftreten, lassen sich elegant vermeiden.
Das deutsche Recht kennt zwar ebenfalls Familienstiftungen, doch unterliegen diese der sogenannten Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt. In Liechtenstein existiert eine solche Belastung nicht, was die langfristige Vermögensplanung erheblich erleichtert.
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Rechtssicherheit und politische Stabilität
Liechtenstein zeichnet sich durch eine außerordentliche politische Stabilität aus. Als konstitutionelle Monarchie mit demokratischen Strukturen bietet das Fürstentum einen verlässlichen Rechtsrahmen, der nicht den kurzfristigen Schwankungen politischer Stimmungen unterworfen ist. Das Stiftungsrecht wird seit Jahrzehnten kontinuierlich weiterentwickelt, ohne dass grundlegende Prinzipien in Frage gestellt würden.
Die liechtensteinische Gesetzgebung hat sich dabei stets an den höchsten internationalen Standards orientiert. Das Land ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und erfüllt alle Anforderungen der OECD bezüglich Transparenz und Informationsaustausch – ohne dabei die legitimen Interessen von Vermögensinhabern zu vernachlässigen.
Steuerliche Aspekte: Ein differenzierter Blick
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass eine liechtensteinische Stiftung kein Instrument zur Steuerhinterziehung darstellt. Sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte müssen ordnungsgemäß deklariert werden. Allerdings bietet Liechtenstein eine planbare steuerliche Umgebung mit moderaten Sätzen und klaren Regelungen.
Für deutsche Staatsbürger gelten selbstverständlich die deutschen Steuergesetze. Dennoch kann eine korrekt strukturierte und deklarierte liechtensteinische Stiftung im Rahmen der internationalen Steuerplanung durchaus Vorteile bieten, insbesondere wenn es um die Vermeidung von Doppelbesteuerung oder die Optimierung der Nachfolgeplanung geht.
Professionelle Begleitung: Der Schlüssel zum Erfolg
Die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein erfordert fundierte Kenntnisse sowohl des liechtensteinischen als auch des deutschen Rechts. Es bedarf einer sorgfältigen Planung und Strukturierung, um die gewünschten Ziele zu erreichen und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Für Interessenten, die mit einem professionellen Team aus Liechtenstein zusammenarbeiten möchten, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Norbert Péter. Als erfahrener Unternehmensberater verfügt Norbert Péter über den direkten Draht zu einem Duo von Anwälten in Liechtenstein, die sich auf die Gründung und Verwaltung von Stiftungen spezialisiert haben.
Eine Stiftung in Liechtenstein ist mehr als nur eine juristische Struktur – sie ist ein Fundament für generationenübergreifenden Vermögensschutz und Familienfrieden.
Fazit: Eine Entscheidung von Tragweite
Die Wahl zwischen einer deutschen und einer liechtensteinischen Stiftung ist keine Frage des Entweder-Oder, sondern hängt von den individuellen Zielen und Umständen ab. Für gemeinnützige Zwecke mag eine deutsche Stiftung durchaus geeignet sein. Wer jedoch Vermögensschutz, Flexibilität und Diskretion in den Vordergrund stellt, findet in Liechtenstein eine Lösung von außerordentlicher Qualität.
Wir, die Gentlemen aus Hannover, hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen wertvolle Einblicke in ein komplexes, aber äußerst lohnenswertes Thema gegeben zu haben. Die Stiftung Liechtenstein steht wie ein Fels in der Brandung – ein bewährtes Instrument für all jene, die ihr Vermögen mit Weitsicht und Umsicht für die Zukunft sichern möchten.




