Grenzüberschreitende Firmenstrukturen mit Experte aus Ungarn

Wir, die Gentlemen aus Hannover, möchten Ihnen heute eine Möglichkeit vorstellen, die für Unternehmer von beachtlichem Interesse sein dürfte: grenzüberschreitende Firmenstrukturen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Ungarn. Eine solche Struktur erlaubt es, Geschäftstätigkeiten steuerlich vorteilhaft zu organisieren, ohne dabei die Rechtssicherheit aus den Augen zu verlieren. Besonders die Kombination einer englischen Limited mit einer ungarischen Kft. eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten – vorausgesetzt, man verfügt über das nötige Fachwissen und die richtigen Partner.

Eine grenzüberschreitende Firmenstruktur ist eine rechtliche und wirtschaftliche Konstruktion, bei der Unternehmen in verschiedenen Ländern miteinander verbunden sind – sei es durch Beteiligungen, Dienstleistungsverträge oder Holdingstrukturen. Ziel ist es, die jeweiligen nationalen Steuer- und Rechtssysteme so zu nutzen, dass sich Synergien ergeben: niedrigere Steuersätze, einfachere Verwaltung oder besserer Marktzugang. In der Europäischen Union ist dies durch die EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen rechtlich abgesichert und wird zunehmend genutzt.

Die „Hungarian Trading House“ Agentur-Struktur: Ein bewährtes Modell

Eine besonders elegante Variante ist die sogenannte „Hungarian Trading House“-Struktur. Hierbei fungiert eine ungarische Kft. (Korlátolt Felelősségű Társaság, vergleichbar mit der deutschen GmbH) als zentrale Handels- oder Dienstleistungsgesellschaft für eine englische Limited. Die ungarische Gesellschaft erbringt Management-, IT-, Marketing- oder Vertriebsdienstleistungen für die britische Tochter oder Partnerfirma und erhält dafür Vergütungen.

Das Besondere an diesem Modell liegt in der steuerlichen Behandlung: Die englische Ltd. kann die gezahlten Dienstleistungsvergütungen als Betriebsausgaben absetzen und reduziert damit ihren steuerpflichtigen Gewinn, der im Vereinigten Königreich derzeit mit 25 Prozent Körperschaftsteuer belastet wird. Auf Dienstleistungsvergütungen wird im UK keine Quellensteuer erhoben. Die ungarische Kft. wiederum versteuert den Gewinn aus diesen Dienstleistungen mit dem regulären ungarischen Körperschaftsteuersatz von lediglich 9 Prozent – dem niedrigsten Satz in der gesamten Europäischen Union.

Die Differenz von 16 Prozentpunkten stellt eine erhebliche Steuerersparnis dar, insbesondere bei hochmargigen Dienstleistungen wie Softwareentwicklung, Beratung oder digitalen Geschäftsmodellen. Wichtig ist dabei, dass die ungarische Gesellschaft tatsächlich Substanz aufweist: Sie muss über eigene Mitarbeiter, Büroräume und eine echte wirtschaftliche Tätigkeit verfügen. Andernfalls könnte die Finanzverwaltung die Struktur als missbräuchlich einstufen.

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Norbert Péter und Hunconsult: Ihr Partner für grenzüberschreitende Strukturen

Wer sich mit solchen Strukturen befasst, benötigt einen verlässlichen Partner vor Ort. Hier kommt Norbert Péter ins Spiel. Mit seiner ungarischen Firma Hunconsult bringt er genau solche grenzüberschreitenden Holding- und Dienstleistungsstrukturen gemeinsam mit seinen Partnern auf den Weg. Norbert Péter, bekannt als „Der Budapester“, verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung deutschsprachiger Unternehmer, die in Ungarn Fuß fassen möchten. Seine Expertise umfasst die Firmengründung, die steuerliche Optimierung sowie die laufende Betreuung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen.

Hunconsult bietet dabei nicht nur die reine Gründungsberatung, sondern begleitet Klienten auch bei der Auswahl der passenden Rechtsform, der Eintragung ins ungarische Handelsregister und der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen. Gerade bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen oder Sitzverlegungen ist diese Unterstützung von unschätzbarem Wert.

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Welche Rechtsformen eignen sich für grenzüberschreitende Strukturen in Ungarn?

In Ungarn stehen mehrere Rechtsformen zur Verfügung, die sich für grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen eignen. Die am häufigsten gewählte Form ist die Kft., die einer deutschen GmbH ähnelt. Sie erfordert ein Mindestkapital von 3 Millionen Forint (etwa 7.500 Euro) und kann von einer einzigen Person gegründet werden. Ein Wohnsitz in Ungarn ist für die Gründung nicht erforderlich, wohl aber eine ungarische Geschäftsadresse.

Für größere Vorhaben kann auch die Rt. (Részvénytársaság, Aktiengesellschaft) in Betracht gezogen werden, die jedoch höhere Kapital- und Publizitätsanforderungen stellt. Zudem ist die Gründung einer Zweigniederlassung möglich, die jedoch nicht als eigenständige juristische Person gilt und damit weniger Flexibilität bietet.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Informationsseite der Wirtschaftskammer Österreich zu Ungarn.

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Grenzüberschreitende Verschmelzungen: Wie funktioniert das?

Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist ein formeller Prozess, bei dem zwei Gesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu einer einzigen juristischen Person verschmelzen. Dies kann durch Aufnahme (eine Gesellschaft übernimmt die andere) oder durch Neugründung (beide Gesellschaften gehen in einer neuen Gesellschaft auf) erfolgen. In Deutschland ist dies im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt, in Ungarn durch das Gesetz über Unternehmen und die EU-Verschmelzungsrichtlinie.

Der Ablauf umfasst mehrere Schritte: Erstellung eines Verschmelzungsplans, notarielle Beurkundung, Prüfung durch unabhängige Sachverständige, Beschluss der Gesellschafterversammlungen, Eintragung in die jeweiligen Handelsregister und schließlich die Löschung der übertragenden Gesellschaft. Die Dauer einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zwischen Deutschland und Ungarn beträgt in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten, abhängig von der Komplexität der Struktur und der Geschwindigkeit der beteiligten Behörden.

Steuerliche Vorteile und Fallstricke

Die Körperschaftsteuer in Ungarn beträgt pauschal 9 Prozent – ein deutlicher Vorteil gegenüber den 25 Prozent im Vereinigten Königreich oder den 15 Prozent (bzw. 30 Prozent für höhere Gewinne) in Deutschland. Hinzu kommt, dass Ungarn keine Gewerbesteuer kennt. Allerdings ist Vorsicht geboten: Grenzüberschreitende Investitionen und Dienstleistungen können zu Fragen der Verrechnungspreise führen. Die Finanzverwaltungen in Deutschland und Ungarn prüfen zunehmend, ob Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen zu marktüblichen Preisen abgerechnet werden.

Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, existiert zwischen Deutschland und Ungarn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses regelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine doppelte Belastung vermieden wird. Bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gelten besondere Quellensteuersätze, die im Abkommen festgelegt sind.

Bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen nach Ungarn sind zudem sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten zu beachten. Mitarbeiter, die vorübergehend in Ungarn tätig sind, benötigen eine A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass sie weiterhin in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben. Bei längerfristigen Entsendungen kann eine Sozialversicherungspflicht in Ungarn entstehen.

Umsatzsteuerliche Aspekte: Reverse Charge und grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen

Im Bereich der Umsatzsteuer gilt bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen in der EU das Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer wird nicht vom leistenden Unternehmen (z. B. der ungarischen Kft.), sondern vom Leistungsempfänger (z. B. der deutschen GmbH) abgeführt. Dies vereinfacht die Abwicklung erheblich und vermeidet Vorsteuerstaus.

Weitere Details zu grenzüberschreitenden Unternehmensverträgen mit Ungarn finden Sie im Fachbeitrag auf Haufe.de.

Häufig gestellte Fragen zu grenzüberschreitenden Firmenstrukturen mit Ungarn

Wie funktioniert eine grenzüberschreitende Verschmelzung mit Ungarn?

Eine grenzüberschreitende Verschmelzung erfolgt durch Erstellung eines Verschmelzungsplans, notarielle Beurkundung, Prüfung durch Sachverständige, Gesellschafterbeschlüsse und Eintragung in beide Handelsregister. Der Prozess dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate.

Was kostet eine Firmengründung in Ungarn für deutsche Unternehmen?

Die Kosten für die Gründung einer ungarischen Kft. liegen bei etwa 1.500 bis 3.000 Euro, zuzüglich des Mindestkapitals von 3 Millionen Forint (ca. 7.500 Euro). Hinzu kommen Kosten für Beratung, notarielle Beglaubigungen und gegebenenfalls Übersetzungen.

Welche Steuervorteile bietet eine grenzüberschreitende Holding in Ungarn?

Ungarn bietet eine Körperschaftsteuer von nur 9 Prozent, keine Gewerbesteuer und günstige Regelungen für Dividenden innerhalb der EU. Zudem ist die Verwaltung vergleichsweise unbürokratisch.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer bei grenzüberschreitenden Investitionen in Ungarn?

Die Körperschaftsteuer in Ungarn beträgt einheitlich 9 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn – unabhängig von der Gewinnhöhe.

Braucht man einen Wohnsitz für eine grenzüberschreitende Firmengründung in Ungarn?

Nein, ein Wohnsitz in Ungarn ist nicht erforderlich. Es genügt eine ungarische Geschäftsadresse, die als Sitz der Gesellschaft dient.

Ihre nächsten Schritte: Professionelle Begleitung für Ihre grenzüberschreitende Struktur

Wir, die Gentlemen aus Hannover, empfehlen Ihnen, grenzüberschreitende Firmenstrukturen nicht ohne fachkundige Begleitung anzugehen. Die rechtlichen, steuerlichen und administrativen Anforderungen sind komplex und erfordern Erfahrung sowie ein tiefes Verständnis der beteiligten Rechtssysteme. Norbert Péter und sein Team von Hunconsult stehen Ihnen als verlässliche Partner zur Seite – von der ersten Beratung über die Gründung bis hin zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre Geschäftstätigkeit durch eine grenzüberschreitende Struktur steuerlich und rechtlich zu optimieren, laden wir Sie herzlich ein, Kontakt aufzunehmen. Besuchen Sie die Webseite von Norbert Péter und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Eine klug strukturierte, grenzüberschreitende Firmenarchitektur kann Ihrem Vermögen langfristig dienen – vorausgesetzt, sie wird mit der gebotenen Sorgfalt und Expertise aufgesetzt.